• 1 offener Job

Ausbildung / Lernende

Unsere Benefits

Ferien und Auszeiten

Erholung ist wichtig. Wo auch immer Sie neue Kraft tanken wollen: bis 50 Jahre = 30 Tage, ab 50 Jahre = 33 Tage, ab 60 Jahre = 37 Tage

Inkonvenienzen / Zulagen

Unsere Patient*innen brauchen Sie auch ausserhalb regulärer Bürozeiten? Dann haben Sie ein Anrecht auf eine faire Entschädigung. Für eine Nachtschicht erhalten Sie beispielsweise eine Zulage von mindestens 10 Franken pro Stunde, an Wochenenden und Feiertagen sogar bis zu 16.50 Franken.

Umkleidezeit

So banal es klingt: Berufskleidung ist keine Freizeitkleidung. Nur fair also, wenn dies auch im Berufsalltag anerkannt wird. Bei uns gilt: Umkleidezeit ist Arbeitszeit. Pro Dienst stehen Ihnen 10 Minuten fürs Umkleiden zu.

Kinderzulagen

Das UKBB ist familienfreundlich. Neben den gesetzlichen Familienzulagen zahlen wir zusätzliche Unterhaltszulagen für Kinder- und Jugendliche aus. Zum Beispiel stehen Ihnen auf ein 100%-Pensum gerechnet 400 Franken pro Monat für Ihr erstes Kind zu, für zwei Kinder insgesamt 500 Franken.

Vergünstigt zur Arbeit

Kommen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, profitieren Sie entweder von einem Rabatt von CHF 282.00 pro Jahr auf Ihr U-Abo (via Jobticket), auf Ihr GA oder auf jedes andere ÖV-Abo aus Deutschland und Frankreich.

Gut abgesichert

Während Ihrer Anstellung erhalten Sie stets den vollen Lohn, auch wenn Sie ausfallen. Darüber hinaus garantieren wir Ihnen bei Krankheit eine Lohnfortzahlung von 730 Tagen. Sollten Sie je eine stationäre Behandlung infolge Unfall benötigen, sind Sie erst noch Halbprivat versichert.

Verpflegung

In den Restaurants am UKBB und Universitätsspital Basel kommen Sie in den Genuss eines Personalrabatts. Ein klassisches Mittagsmenü erhalten Mitarbeitende für CHF 9.70.

Mutterschaftsurlaub

Wir verlängern Ihren Mutterschaftsurlaub von 14 auf 16 Wochen zu vollem Lohn.

Einspringen lohnt sich

Als Dankeschön verdienen Sie CHF 75.00 pro Einsatz, wenn Sie innerhalb von fünf Kalendertagen vor einem geplanten Frei- oder Ruhetag kurzfristig zu einem Dienst aufgeboten werden. Zusätzlich wird ein Zeitzuschlag von 25% gewährt.