- Selbstständiges Durchführen von Routineanalysen in der Hämatologie und Hämostase
- Mikroskopische Differenzierung und Beurteilung von Blutbildern, Liquor und Punktaten
- Durchführung von kapillären Blutentnahmen
- Betreuung von POCT, v.a. Blutgas-Analysegeräten
- Mitwirkung bei der Einführung neuer Methoden und Analysen
- Kontinuierliche Weiterbildung
- Durchführen von Feiertags-, Wochenend- und Bereitschaftsdiensten
- Unterhalt und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems EN ISO 15189. Verantwortung Re-Akkreditierung sowie jährliche Überwachungsaudits durch die schweizerische Akkreditierungsbehörde (SAS)
Dipl. Biomedizinische*r Analytiker*in HF 50% und / oder 50% QMB
Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) • Basel
Spitalstrasse 33, 4031 Basel
Eintrittsdatum: Per 01.02.2025 oder nach Vereinbarung (für ein Jahr mit Option auf Festanstellung)
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
- Abgeschlossene Ausbildung als dipl. BMA HF oder Ausbildungsabschluss mit SRK-Anerkennung, ggf. Weiterbildung als QMB für Laboratorien
- Eigenverantwortliche, motivierte, teamfähige und belastbare BMA mit exakter, organisierter und analytischer Arbeitsweise
- Gute Kommunikationsfähigkeit und Zusammenarbeit mit dem Leitungsteam, interdisziplinären Abteilungen und externen Institutionen
- Berufserfahrung als BMA und QMB erwünscht
Unser Angebot
Nach einer sorgfältigen Einführung erwartet Sie eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem kompetenten und aufgeschlossenen Team.
Weitere unserer Mitarbeitendenvorteile finden Sie im Bereich Benefits
Kontakt
Bitte nehmen Sie sich einen kurzen Moment Zeit und füllen Sie die Felder auf der nächsten Seite aus. Halten Sie dazu Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen elektronisch bereit.
Bei allgemeinen Fragen zur Stelle oder zum Bewerbungsprozess hilft Ihnen unser HR Team, Telefon +41 61 704 12 32 gerne weiter. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Brigitte Baumgartner, Leitende BMA, T +41 61 704 27 26, brigitte.baumgartner@ukbb.ch, oder Prof. Dr. med. Nicolas von der Weid, Leiter Pädiatrische Hämatologie / Onkologie, nicolas.vonderweid@ukbb.ch
Unsere Benefits
Ferien und Auszeiten
Erholung ist wichtig. Wo auch immer Sie neue Kraft tanken wollen: bis 50 Jahre = 30 Tage, ab 50 Jahre = 33 Tage, ab 60 Jahre = 37 Tage
Inkonvenienzen / Zulagen
Unsere Patient*innen brauchen Sie auch ausserhalb regulärer Bürozeiten? Dann haben Sie ein Anrecht auf eine faire Entschädigung. Für eine Nachtschicht erhalten Sie beispielsweise eine Zulage von mindestens 10 Franken pro Stunde, an Wochenenden und Feiertagen sogar bis zu 16.50 Franken.
Umkleidezeit
So banal es klingt: Berufskleidung ist keine Freizeitkleidung. Nur fair also, wenn dies auch im Berufsalltag anerkannt wird. Bei uns gilt: Umkleidezeit ist Arbeitszeit. Pro Dienst stehen Ihnen 10 Minuten fürs Umkleiden zu.
Kinderzulagen
Das UKBB ist familienfreundlich. Neben den gesetzlichen Familienzulagen zahlen wir zusätzliche Unterhaltszulagen für Kinder- und Jugendliche aus. Zum Beispiel stehen Ihnen auf ein 100%-Pensum gerechnet 400 Franken pro Monat für Ihr erstes Kind zu, für zwei Kinder insgesamt 500 Franken.
Vergünstigt zur Arbeit
Kommen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, profitieren Sie entweder von einem Rabatt von CHF 282.00 pro Jahr auf Ihr U-Abo (via Jobticket), auf Ihr GA oder auf jedes andere ÖV-Abo aus Deutschland und Frankreich.
Gut abgesichert
Während Ihrer Anstellung erhalten Sie stets den vollen Lohn, auch wenn Sie ausfallen. Darüber hinaus garantieren wir Ihnen bei Krankheit eine Lohnfortzahlung von 730 Tagen. Sollten Sie je eine stationäre Behandlung infolge Unfall benötigen, sind Sie erst noch Halbprivat versichert.
Verpflegung
In den Restaurants am UKBB und Universitätsspital Basel kommen Sie in den Genuss eines Personalrabatts. Ein klassisches Mittagsmenü erhalten Mitarbeitende für CHF 9.70.
Mutterschaftsurlaub
Wir verlängern Ihren Mutterschaftsurlaub von 14 auf 16 Wochen zu vollem Lohn.
Einspringen lohnt sich
Als Dankeschön verdienen Sie CHF 75.00 pro Einsatz, wenn Sie innerhalb von fünf Kalendertagen vor einem geplanten Frei- oder Ruhetag kurzfristig zu einem Dienst aufgeboten werden. Zusätzlich wird ein Zeitzuschlag von 25% gewährt.