- Ansprechperson für Patientenkinder und Angehörige für nichtmedizinische Fragen
- Kurze Kinderbetreuung z.B. während Toilettengängen der Begleitperson
- Niederschwelliger Informationstransfer (nicht medizinisch)
- Kleinigkeiten organisieren wie z.B. Malbögen etc. für das Kind
- Familien begleiten, wenn sie sich im Haus verschieben müssen
- Abgabe von Kaffee und Snacks im Bedarfsfall
Elternbegleitung Notfall - ein freiwilliges Engagement
Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) • Basel
Spitalstrasse 33, 4031 Basel
Eintrittsdatum: nach Vereinbarung
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
- Mit Ihrer Gelassenheit und Flexibilität, gehen Sie ohne Scheu auf andere Menschen zu und können sich mühelos auf die verschiedenen Mentalitäten, Gewohnheiten und Kulturen einstellen. Dabei behalten Sie auch in hektischen Situationen den Überblick.
- Sie sind empathisch, erkennen Bedürfnisse, sind dienstleistungsorientiert und sehen wo ihre Unterstützung gebraucht wird.
- Sie haben ein gepflegtes Auftreten, sind körperlich fit und sind beim Einstieg nicht älter als 65 und nicht jünger als 22 Jahre.
- Sie möchten einen ehrenamtlichen längerfristigen Einsatz im UKBB leisten
- Sie sprechen fliessend Deutsch (weitere Sprachen erwünscht)
Unser Angebot
- Eine sinnstiftende Aufgabe in einem engagierten und kollegialen Team
- Eine sorgfältige Einarbeitung und eine gute Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft und den Pflegefachpersonen
- Einen kleinen Unkostenbeitrag, welcher monatlich ausbezahlt wird und die Möglichkeit ein Job Ticket zu beziehen
- Ein jährliches «get together» mit allen Elternbegleiter*innen
Kontakt
Bitte nehmen Sie sich einen kurzen Moment Zeit und füllen Sie die Felder auf der nächsten Seite aus. Halten Sie dazu Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen elektronisch bereit.
Bei allgemeinen Fragen zur Stelle oder zum Bewerbungsprozess hilft Ihnen unser HR Team, Telefon +41 61 704 12 32 gerne weiter. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Stiftung Pro UKBB, Nicole Herrmann unter 061 704 12 88 Der Arbeitsort befindet sich in 4056 Basel, zentral gelegen und sehr gut erreichbar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Unsere Benefits
Ferien und Auszeiten
Erholung ist wichtig. Wo auch immer Sie neue Kraft tanken wollen: bis 50 Jahre = 30 Tage, ab 50 Jahre = 33 Tage, ab 60 Jahre = 37 Tage
Inkonvenienzen / Zulagen
Unsere Patient*innen brauchen Sie auch ausserhalb regulärer Bürozeiten? Dann haben Sie ein Anrecht auf eine faire Entschädigung. Für eine Nachtschicht erhalten Sie beispielsweise eine Zulage von mindestens 10 Franken pro Stunde, an Wochenenden und Feiertagen sogar bis zu 16.50 Franken.
Umkleidezeit
So banal es klingt: Berufskleidung ist keine Freizeitkleidung. Nur fair also, wenn dies auch im Berufsalltag anerkannt wird. Bei uns gilt: Umkleidezeit ist Arbeitszeit. Pro Dienst stehen Ihnen 10 Minuten fürs Umkleiden zu.
Kinderzulagen
Das UKBB ist familienfreundlich. Neben den gesetzlichen Familienzulagen zahlen wir zusätzliche Unterhaltszulagen für Kinder- und Jugendliche aus. Zum Beispiel stehen Ihnen auf ein 100%-Pensum gerechnet 400 Franken pro Monat für Ihr erstes Kind zu, für zwei Kinder insgesamt 500 Franken.
Vergünstigt zur Arbeit
Kommen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, profitieren Sie entweder von einem Rabatt von CHF 282.00 pro Jahr auf Ihr U-Abo (via Jobticket), auf Ihr GA oder auf jedes andere ÖV-Abo aus Deutschland und Frankreich.
Gut abgesichert
Während Ihrer Anstellung erhalten Sie stets den vollen Lohn, auch wenn Sie ausfallen. Darüber hinaus garantieren wir Ihnen bei Krankheit eine Lohnfortzahlung von 730 Tagen. Sollten Sie je eine stationäre Behandlung infolge Unfall benötigen, sind Sie erst noch Halbprivat versichert.
Verpflegung
In den Restaurants am UKBB und Universitätsspital Basel kommen Sie in den Genuss eines Personalrabatts. Ein klassisches Mittagsmenü erhalten Mitarbeitende für CHF 9.70.
Mutterschaftsurlaub
Wir verlängern Ihren Mutterschaftsurlaub von 14 auf 16 Wochen zu vollem Lohn.
Einspringen lohnt sich
Als Dankeschön verdienen Sie CHF 75.00 pro Einsatz, wenn Sie innerhalb von fünf Kalendertagen vor einem geplanten Frei- oder Ruhetag kurzfristig zu einem Dienst aufgeboten werden. Zusätzlich wird ein Zeitzuschlag von 25% gewährt.