- Umfassende administrative Unterstützung der ärztlichen und psychologischen Fachpersonen, inkl. Berichtswesen, Kapazitäts- und Einsatzplanung, Agendenführung, Korrespondenz, Aktenherausgabe sowie Abrechnungen
- Organisation von Kursen, Weiterbildungen und Symposien der leitenden Ärzt*innen
- Bearbeitung von Versicherungs- und IV-Anfragen sowie Einholen von Kostenvoranschlägen/-gutsprachen
- Sicherstellung und kontinuierliche Optimierung effizienter administrativer Prozesse
- Koordination der internen und externen Kommunikation mit Fachstellen, Institutionen, Eltern und Patient*innen
- Allgemeine administrative Tätigkeiten im Sekretariat
Sekretär*in Neuro- und Entwicklungspädiatrie 80%
Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) • Basel
-
Teilzeit
Spitalstrasse 33, 4056 Basel
Eintrittsdatum: per sofort oder nach Vereinbarung
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, Ausbildung als Arztsekretär*in oder eine vergleichbare Qualifikation
- Mehrjährige Berufserfahrung im administrativen oder medizinischen Umfeld
- Hohe organisatorische und kommunikative Kompetenz, Eigeninitiative sowie eine strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Teamfähige, belastbare Persönlichkeit mit ausgeprägter Sozialkompetenz
- Sehr gute IT-Kenntnisse (MS Office; Erfahrung mit Spitalsoftware von Vorteil)
Unser Angebot
- Eine abwechslungsreiche und sinnstiftende Tätigkeit in einem fachlich versierten, motivierten und engagierten Team
- Umfassende und strukturierte, wertschätzende Einarbeitung
- Ein motiviertes und aufgeschlossenes Team, das eine professionelle Arbeitsatmosphäre schafft
- Entdecken Sie zahlreiche weitere Vorteile unter «unsere Benefits», die wir unseren Mitarbeitenden bieten
Kontakt
Bitte nehmen Sie sich einen kurzen Moment Zeit und füllen Sie die Felder auf der nächsten Seite aus. Halten Sie dazu Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen elektronisch bereit.
Bei allgemeinen Fragen zur Stelle oder zum Bewerbungsprozess hilft Ihnen unser HR Team, Telefon +41 61 704 12 32 gerne weiter. Fragen? Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Silvia Filomena, Teamleiterin Neuro- und Entwicklungspädiatrie, Telefon +41 61 704 23 72
Unsere Benefits
Ferien und Auszeiten
Erholung ist wichtig. Wo auch immer Sie neue Kraft tanken wollen: bis 50 Jahre = 30 Tage, ab 50 Jahre = 33 Tage, ab 60 Jahre = 37 Tage
Inkonvenienzen / Zulagen
Unsere Patient*innen brauchen Sie auch ausserhalb regulärer Bürozeiten? Dann haben Sie ein Anrecht auf eine faire Entschädigung. Für eine Nachtschicht erhalten Sie beispielsweise eine Zulage von mindestens 10 Franken pro Stunde, an Wochenenden und Feiertagen sogar bis zu 16.50 Franken.
Umkleidezeit
So banal es klingt: Berufskleidung ist keine Freizeitkleidung. Nur fair also, wenn dies auch im Berufsalltag anerkannt wird. Bei uns gilt: Umkleidezeit ist Arbeitszeit. Pro Dienst stehen Ihnen 10 Minuten fürs Umkleiden zu.
Kinderzulagen
Das UKBB ist familienfreundlich. Neben den gesetzlichen Familienzulagen zahlen wir zusätzliche Unterhaltszulagen für Kinder- und Jugendliche aus. Zum Beispiel stehen Ihnen auf ein 100%-Pensum gerechnet 400 Franken pro Monat für Ihr erstes Kind zu, für zwei Kinder insgesamt 500 Franken.
Vergünstigt zur Arbeit
Kommen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, profitieren Sie entweder von einem Rabatt von CHF 282.00 pro Jahr auf Ihr U-Abo (via Jobticket), auf Ihr GA oder auf jedes andere ÖV-Abo aus Deutschland und Frankreich.
Gut abgesichert
Während Ihrer Anstellung erhalten Sie stets den vollen Lohn, auch wenn Sie ausfallen. Darüber hinaus garantieren wir Ihnen bei Krankheit eine Lohnfortzahlung von 730 Tagen. Sollten Sie je eine stationäre Behandlung infolge Unfall benötigen, sind Sie erst noch Halbprivat versichert.
Verpflegung
In den Restaurants am UKBB und Universitätsspital Basel kommen Sie in den Genuss eines Personalrabatts. Ein klassisches Mittagsmenü erhalten Mitarbeitende für CHF 9.70.
Mutterschaftsurlaub
Wir verlängern Ihren Mutterschaftsurlaub von 14 auf 16 Wochen zu vollem Lohn.
Einspringen lohnt sich
Als Dankeschön verdienen Sie CHF 75.00 pro Einsatz, wenn Sie innerhalb von fünf Kalendertagen vor einem geplanten Frei- oder Ruhetag kurzfristig zu einem Dienst aufgeboten werden. Zusätzlich wird ein Zeitzuschlag von 25% gewährt.